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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Autorenleistungen:

Teil A: Allgemeine Bedingungen

§1 Geltungsbereich, Änderung

1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen den Autoren von KMK publishing und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, KMK publishing hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. 

2. KMK publishing behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. KMK publishing wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist KMK publishing berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen. 

3. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.

4. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten: 

a) individuelle Vereinbarungen

b) Teil B dieser Geschäftsbedingungen

c) Teil A dieser Geschäftsbedindungen

d) die gesetzlichen Regelungen.

§2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

1. Der jeweilige Vertrag wird von den Parteien entweder in Textform geschlossen oder durch Annahme des Kunden eines von KMK publishing gestellten Angebots zum Erwerb der betreffenden Leistung. 

2. Soweit nichts anderes vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien bei einer Abrechnung nach Festpreisen für klar bestimmbare Teilprojektabschnitte auf das Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilprojektabschnitte mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. 

3. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von KMK publishing zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und/oder aus den Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden. 

4. KMK publishing darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. 

5. Kommt KMK publishing mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zu Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn KMK publishing eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält. 

6. Der Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz von KMK publishing, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt. 

7. Alle Entwürfe, Skizzen, Maße, Leistungsdaten, Normen und andere beschreibende Aussagen in Büchern, Broschüren, Prospekten, Datenblättern, Zeichnungen oder ähnlichen Druckwerken und/oder Webseiten oder anderen Medien sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von KMK publishing zugesichert sind.

8. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Abholung; unabhängig davon jedenfalls 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei gemäß Ziffer 8 zurückbehaltenen Unterlagen endet die Aufbewahrungspflicht 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.


§ 3 Pflichten des Kunden, Leistungen Dritter, Aufklärung über die Nutzungsbedigungen:

1.     Der Kunde ist verpflichtet, die von KMK publishing erbrachten Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. 

2.     Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an KMK publishing überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Informationen, Daten, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von KMK publishing zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. 

3. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorangegangenen Ziffern gegenüber KMK publishing geltend machen, wir dKMK publishing den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, KMK publishing insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, KMK publishing bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit KMK publishing kein Mitverschulden zur Last fällt. 

4. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.

5. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Vertrag und/oder aus den Umständen des jeweiligen Vertrages. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere stellt der Kunde alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Eine Bereitstellung ist rechtzeitig, wenn diese innerhalb von fünf Werktagen erfolgt, es sei denn, KMK publishing hat eine hiervon abweichende Frist gesetzt. 

6. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden, steht diesem aufgrund der daraus entstandenen Mängel und Schäden keine Schadens- bzw. Gewährleistungsansprüche zu. 

7. Auf Verlangen von KMK publishing hat der Kunde die Richtigkeit und die Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen; er hat ferner gegenüber KMK publishing auf Anforderung die Druckfreigaben und Freigaben für Korrekturen zu erteilen, auch wenn diese von einem Dritten, z.B. von einer externen Druckerei, durchgeführt werden. 

8. Der Kunde bevollmächtigt KMK publishing, Verträge über vertragsgegenständliche Leistungen, die von Dritten erstellt werden (z.B. Druckaufträge o.ä.) im Namen und auf Rechnung des Kunden abzuschließen, sofern diese Leistungen im Vertrag benannt und beziffert sind oder zuvor vom Kunden freigegeben wurden. Der Kunde wird Vertragspartner des Dritten. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen den Vertragspartnern, d.h. zwischen dem Dritten und dem Kunden. 

§ 4 Nutzungsrechte

1. Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von KMK publishing erbrachten Leistungen und/oder erstellten Werken gehen an den Kunden erst mit vollständigem Zahlungseingang über.  Gibt es keine Nutzungsrechtvereinbarung in dem zu Grunde liegenden Angebot, so erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung. 

2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle erbrachten Leistungen ausschließlich für die hier oder einzelvertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden dürfen. 

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

1. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

2. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen. Das Entgeld für die vertragsgegenständliche Leistung von KMK publishing wird entweder nach den für die Tötigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis vereinbart. KMK publishing hat Anspruch auf Ersatz der im Vertrag genannten Auslagenarten. 

3. KMK publishing ist zur Abrechnung von Teilleistungen und Teillieferungen sowie zur Abrechnung von geleistetem Arbeitsaufwand und angefallenen Auslagen berechtigt. Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gelten die jeweils aktuellen Vergütungstarife von KMK publishing. Im Einzelfall ist KMK publishing berechtigt, Vorschüsse für Auslagen und Leistungen zu berechnen.

4. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. 

5. Einwände gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber KMK publishing in Textform zu erheben. 

6. KMK publishing behält sich bei Zahlungsverzug vor, Leistungen einzubehalten und Verzugszinsen nach der gesetzlich bestimmten Höhe geltend zu machen.

7. Bei Zahlungsverzug über zwei Wochen behält sich KMK publishing das Recht vor, den Vertrag fristlos außerordentlich zu kündigen sowie von weiteren zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen zurückzutreten. 

8. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestands entsprechend der vertraglichen Regelung zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die KMK publishing auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer 8 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen. 

§ 6 Haftung

1. KMK publishing haftet uneingeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen und fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstigen Schäden haftet KMK publishing nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

2. Im Falle einer einfachen Verletzung einer Kardinalspflicht ist unsere verbeibende Haftung auf den Vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter  Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen. 

4. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet KMK publishing nicht. 

5. Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§439 II, 635 II BGB) gilt dieser §6.

6. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

7. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 

§ 7 Höhere Gewalt

KMK publishing ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gilt ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Arbeitskampfmaßnahmen des eigenen und von Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen).

§ 8 Änderungen des Leistungsumfangs 

1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Besprechungsprotokolle werden dem gerecht, sofern sie von den Vertragsparteien und deren Bevollmächtigten unterzeichnet sind. 

2. Für alle vom Kunden in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleistungen ist KMK publishing berechtigt, die angemessene Vergütung gemäß dem jeweils gültigen Vergütungstarif von KMK publishing zu berechnen. 

3. Werden aufgrund der Änderung Leistungen Dritter in Anspruch genommen, ist KMK publishing berechtigt, die entstehenden Kosten und während der Auftragsausführung sich ergebenden Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben. 

§9 Schlussbestimmungen

1. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.

2. KMK publishing behält sich das Eigentum und die Rechte an den gelieferten Werken, Waren, Unterlagen und Materialien bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages (inkl. Umsatzsteuer) für die betreffenden Werke, Waren, Unterlagen und Materialien vor. 

3. Rechte aus diesem Vertragsverhältnis dürfen vom Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch KMK publishing abgetreten werden. Ist der Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, sind von dem Verbot der Abtretung Mängelansprüche ausgenommen. 

4. Gerichtsstand ist München. 

5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Dauer des Vertragsverhältnisses unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

Teil B: Besondere Bedingungen

I. Autorendienstleistungen

§ 1 Aufklärung über die Pflichten und Rechte des Auftraggebers von Autorendienstleistungen:

1.      Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Kooperation zum Zwecke der Recherche und zur Bereitstellung aller für die Recherche notwendigen Materialien und Quellen. Der Auftraggeber steht darüber hinaus als Ansprechpartner für Nachfragen zur Verfügung oder stellt eine Fachperson zur Verfügung. Die*der Ansprechpartner*in ist zu Geschäftszeiten jederzeit telefonisch oder per E-Mail erreichbar und verpflichtet sich, innerhalb von fünf Tagen auf Anfragen des Auftragnehmers zu reagieren. 

2.      Bei wiederholter Nicht-Reaktion oder bei fehlender Kooperationsbereitschaft steht es dem Auftragnehmer frei, die vertraglichen Verpflichtungen aufzulösen. Steht dieser Fall bevor, sind die Probleme vor Beendigung des Vertragsverhältnisses in einem direkten Gespräch vorzubringen. Bleiben die Probleme auch nach dem direkten Gespräch bestehen, wird das Vertragsverhältnis terminiert. Die bis dahin entstandenen Kosten trägt vollumfänglich der Auftraggeber. Bei Pauschalbeträgen werden nach bereits begonnener Ausführung mindestens 80% der Kosten in Rechnung gestellt. Bei noch nicht begonnener Ausführung steht es dem Auftragnehmer frei bis zu 25% der Kosten in Rechnung zu stellen. Individuelle Absprachen sind gemäß Teil A § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. 

§ 2 Abnahme

3.      Nach erfolgter Bearbeitung werden die fertiggestellten Texte dem Auftraggeber per E-Mail zugesendet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich nach erfolgter Bereitstellung die ihm zur Verfügung gestellten Texte auf offensichtliche Mängel hin zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind sofort, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, in Textform zu rügen. Sofern innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Fertigstellung bzw. Erhalt der Texte keine Rüge durch den Auftraggeber erfolgt, gilt die Textleistung als vertragsgemäß erbracht. 

§ 3 Gewährleistung

4.      Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Texte hat der Auftraggeber die Möglichkeit seine Nachbesserungswünsche dem Auftragnehmer in Textform mitzuteilen. Die in diesem Zeitraum mitgeteilten Nachbesserungen werden vom Auftragnehmer einmalig kostenlos eingearbeitet. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen bzw. kostenpflichtig, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z. B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder nach einer ersten Korrektur gemäß der schriftlichen Rüge eine weitere Korrektur vom Auftraggeber gewünscht wird. 

5.       Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von KMK publishing zu vertretenden Einflüssen oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von KMK publishing ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. 

6.      Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann mündlich erfolgen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, hat dieser etwaige Mängel und Nachbesserungswünsche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung anzuzeigen. 

7. Der Kunde wird KMK publishing bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens es Mangels ergeben. Eine Selbstvorabhnahme des Kunden ist ausgeschlossen. 

8. Nachbesserungen sind immer kostenpflichtig, wenn die Anzeige der Nachbesserungswünsche später als 14 Tage nach Erhalt der Texte an KMK publishing gerichtet wird. In diesem Fall wird der Auftragnehmer ein gesondertes Angebot an den Auftraggeber erstellen und die zusätzlichen Leistungen in Rechnung stellen. Eine angemessene Nachbesserungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Rüge bzw. des Nachbesserungswunsches in Textform. Verstreicht die angemessene Nachbesserungsfrist ohne Beseitigung des Mangels, kann der Auftraggeber die Rückabwicklung des Vertrags verlangen. Ausnahmen durch persönliche Absprachen sind möglich, sofern beide Vertragspartner dem zustimmen.

9. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist er Sitz von KMK publishing. 

10. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§3 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten, Terminänderungen

1.      Der Auftraggeber verpflichtet sich, Reise- und Nebenkosten, die zur Textrecherche angefallen sind, vollständig zu übernehmen. Dies beinhaltet unter anderem, aber nicht vollständig, Anfahrten für Interviews (pauschal), Archivrecherchen (Anfahrt + Gebühren) sowie Übernachtungskosten (pauschal oder nach Rechnung). 

2.      Für Sonderleistungen gelten die vereinbarten Stunden- bzw. Halbtagessätze, sofern nicht anders abgesprochen.

3.     Terminänderungen und Verschiebungen insbesondere für ein- oder mehrtätige Interviews oder Vor-Ort-Recherchen müssen von Seiten des Auftraggebers mindestens 7 Tage im Voraus unter Nennung von Gründen angemeldet werden. Andernfalls behält sich der Auftragnehmer vor, für die ausgefallenen Tage den entsprechenden Halbtages- oder Tagessatz in Rechnung zu stellen. Mehrere Alternativtermine, mindestens aber zwei, sind bei jeglicher Verschiebung von Terminen zu nennen.

4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Terminänderungen mindestens 7 Tage im Voraus anzukündigen, sofern keine triftigen Gründe (z.B. höhere Gewalt oder Krankheit) vorliegen.


Stand Juni 2022